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BANKRECHT

Das Bankrecht ist ein hoch komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet. Es regelt vom Alltagsgeschäft (Zahlungsverkehr, Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht etc.) über die Anlageberatung und Vermögensverwaltung bis hin zur Unternehmenssanierung alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen oder Privatkunden und der Bank. Den Kern bilden das Kreditvertrags und -sicherheitsrecht und der Zahlungsverkehr.

Das Bankrecht ist kein exakt definiertes Rechtsgebiet und daher inhaltlich nur schwer zu erfassen. Die Vorschriften des Bankrechts sind über zahlreiche Gesetze verteilt und weisen viele Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten auf. Deshalb sind ein genauer Überblick und dahingehendes Spezialwissen für eine fundierte und seriöse Beratung unerlässlich. Die KKWV-Anwaltskanzlei berät Sie hierbei in folgenden Bereichen:

  • Bankvertragsrecht (Kontoführung, Bankentgelte, Datenschutz etc.)
  • Kreditrecht (Darlehensverträge, Kreditsicherungen etc.)
  • Vermögensverwaltung
  • Beratungshaftung im Wertpapiergeschäft und bei Fondsbeteiligungen
  • Finanzierungs- und Tilgungsmodelle, wie Lebensversicherungen
  • Depot- und Investmentgeschäfte, Termingeschäfte etc.
  • Zahlungsverkehr
  • Geldwäschegesetz