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Versiche­rungs­recht

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von Versicherungsverträgen sowie den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Den Kernbereich der gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsrecht stellt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dar. Das seit 100 Jahren, bis zum Jahre 2007, weitgehend unverändert bestehende Versicherungsvertragsrecht in der Form des VVG wurde umfangreich reformiert. Es wurden Regelungslücken geschlossen und der Verbraucherschutz stärker berücksichtigt.

Insbesondere bei größeren Versicherungsfällen kommt es jedoch häufig zu Schwierigkeiten bei der Regulierung. Versicherer wenden die unrichtige oder fehlerhafte Beantwortung vorvertraglicher Fragen, Unter-, Mehrfach- und Überversicherung ein um sich einer Ersatzpflicht zu entziehen. Nicht selten wird auch auf die Meldung von Schadensfällen mit Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung des Vertrages reagiert. Zudem wird häufig versucht, die Regulierung unangemessen zu verzögern oder den Versicherungsnehmer über lange Zeit im Unklaren über die Leistungspflicht des Versicherers zu lassen.

Wir prüfen anhand Ihres Versicherungsvertrages, nebst Bedingungen und der konkreten Umstände des Einzelfalls, das Bestehen und die Höhe ihrer Leistungsansprüche, machen diese zur kurzfristigen Regulierung geltend und erheben notfalls Klage. Wir prüfen auch vorliegende Sachverständigengutachten bzw. Veranlassen deren Einholung. Unsere Tätigkeit bezieht sich auf folgende Versicherungsarten:

  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • private und betriebliche Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung/PKV
  • sonstige Sachversicherungen (Fahrzeug-, Reisegepäck-, Gebäude- und Feuerversicherungen)